Die Hongkong-Gesellschaft im Überblick

Firmengründung leicht gemacht

Die Hongkong – Gesellschaft (als Limited) ist wie die deutsche GmbH eine Kapitalgesellschaft. Sie ist einfach, schnell und günstig zu gründen. Schon innerhalb von 24 Stunden kann sie ihr Haftungsschutzschild über Ihrem Privatvermögen ausbreiten.

Dabei ist der Verwaltungsaufwand deutlich geringer als bei deutschen Gesellschaftsformen: Mit dem Eintrag ins Handelsregister von Hongkong (Companies Registrar) gilt die Gesellschaft (Limited) als gegründet - und Sie genießen den vollen Haftungsschutz.

Folgende Punkte müssen Sie bei der Gründung Ihrer Limited festlegen:

  • Den Eigentümer/Aktionär (Shareholder)
    In der Regel sind Sie das als Gründer selbst. Wir informieren Sie aber gerne über andere Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere Treuhandregelungen. Dem Shareholder gehört die Gesellschaft und ihm steht deren Gewinn zu. Er haftet nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Limited.
  • Den Geschäftsführer (Director)
    Als Shareholder müssen Sie mindestens einen Director (eine natürliche Person) benennen, der das Unternehmen nach außen hin vertritt. Sie können als Shareholder auch sich selbst zum Director bestellen. Eine echte Einmanngesellschaft ist deshalb möglich. Auch hier sind Treuhandgestaltungen möglich.
  • Darüberhinaus schreibt das Gesetz vor, dass die Gesellschaft in Hongkong ihren Sitz (Registered Office) und einen dort ansässigen Zustellungsbevollmächtigten (Company Secretary) hat.

Alle gesetzlichen Auflagen übernehmen wir für Sie innerhalb unseres Servicepakets.

CHEURAM Consulting Group Ltd. ist als anerkannter Spezialist für Gesellschafts-Gründungen in Hongkong Ihr kompetenter Partner. Wir werden Ihre Unternehmensgründung so einfach und komfortabel wie möglich gestalten.

Hongkong: Ihr Ziel - wir sind schon da!

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